Der Pfandkredit ist ein Darlehen, bei dem Sie Bargeld erhalten und uns einen entsprechend werthaltigen Gegenstand hinterlegen. Dieses Darlehen eignet sich hervorragend, wenn Sie schnell, diskret, unbürokratisch und ohne Offenbarung Ihrer privaten und geschäftlichen Verhältnisse einen finanziellen Engpass kurzfristig überbrücken möchten. Ganz ohne lästige Formalitäten wie zum Beispiel bei einem Bankkredit.
Wir begutachten den Pfandgegenstand und machen Ihnen ein unverbindliches Darlehensangebot. Kommt es zum Abschluss des Pfandvertrages, so wird hierüber ein Pfandschein ausgestellt und das Darlehen in bar ausgezahlt. Voraussetzung ist lediglich, dass Sie über einen gültigen, amtlichen Ausweis mit Lichtbild verfügen.
Der Pfandschein enthält sämtliche wesentlichen Angaben wie Laufzeit, Darlehen, monatliche Zinsen und monatliche Kosten des Geschäftsbetriebes (Gebühren). Das Pfand ist ab Inpfandnahme zum doppelten Darlehensbetrag gegen Raub, Einbruchdiebstahl und Feuer versichert.
Die Kosten des Pfandkredits betragen nur 1% pro Monat zuzüglich einer gesetzlich festgelegten Gebühr
Diese Gebühren sind bei Darlehen bis 300 € wie folgt gesetzlich festgeschrieben, wobei wir im Gegensatz zu anderen regionalen Betrieben regelmäßig keine Darlehensverträge unter 100 EUR abschließen:
Darlehenshöhe | Kosten / Monat |
bis 15,00 € | 1,00 € |
bis 30,00 € | 1,50 € |
bis 50,00 € | 2,00 € |
bis 100,00 € | 2,50 € |
bis 150,00 € | 3,50 € |
bis 200,00 € | 4,50 € |
bis 250,00 € | 5,50 € |
bis 300,00 € | 6,50 € |
ab 301,00 € | 1% vom Darlehen |
Ein Beispiel:
Am 1.1.2024 erhalten Sie ein Darlehen in Höhe von 250 €. Dies führt zu monatlichen Zinsen in Höhe von 2,50 € sowie monatlichen Gebühren von 5,50 € (also insgesamt 8 € monatlich).
Wenn Sie Ihr Pfand am 1.3.2024 wieder einlösen, zahlen Sie somit einen Einlösebetrag in Höhe von 250 € zuzüglich der Zinsen und Gebühren in Höhe von 16 € (für zwei Monate zweimal 8 €) , also insgesamt 266 €.
Bei Darlehenssummen ab 301,00 € werden für jeden Monat 1% Zinsen des Darlehensbetrages berechnet. Zuzüglich der Zinsen wird wiederum die monatliche Gebühr berechnet, die sich nach der Höhe des Darlehens richtet. Hier machen wir Ihnen gerne auch individuelle Angebote, die im branchenvergleich sehr preiswert sind.
Gerne gewähren wir unseren Kunden den Service, das Darlehen in Verbindung mit einer Verlängerung des Pfandkreditvertrages in Raten zurückzuführen. So muss der Darlehensbetrag nicht auf einmal beglichen werden und Zinsen sowie Gebühren können bereits während der Laufzeit signifikant reduziert werden.
Sofern Sie das Pfand am Ende der Vertragslaufzeit noch nicht einlösen können, können Sie den Pfandvertrag alternativ mit unserem Einverständnis verlängern. Bei einer Verlängerung des Pfandkredit werden die angefallenen Zinsen und Gebühren tageweise berechnet.
Anders als beim Bankkredit haften nicht Sie persönlich als Kunde für die Rückzahlung des Darlehens, sondern ausschließlich das Pfand. Daher erfolgt auch keine Überprüfung der persönlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Kunden sowie keinerlei Meldung an die Schufa etc., wenn das Pfand nicht mehr ausgelöst wird.
In diesem Fall sind wir gesetzlich verpflichtet, das Pfand zu versteigern. Dies geschieht durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer.
Ein Mehrerlös zu Ihren Gunsten entsteht, wenn bei der Versteigerung Ihres Pfandes der Erlös unsere Ansprüche auf das Darlehen (Zinsen, Gebühren sowie anteilige Versteigerungskosten) übersteigt. In diesem Falle haben Sie die Möglichkeit, diesen Mehrerlös innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem das Pfand versteigert wurde, bei uns gegen Vorlage des Originalpfandscheins abzuholen. Vergessen Sie dies bitte nicht, da andernfalls der Mehrerlös an die zuständige Behörde abgeführt werden muss.
Der Pfandschein ist ein sehr wichtiges Dokument, den Sie bitte sorgfältig aufbewahren. Der Pfandschein berechtigt zur Herausgabe des Pfandes. Daher kann jeder, der in Besitz Ihres Pfandscheines ist, Ihr Pfand einlösen. Benachrichtigen Sie uns bitte sofort, wenn Ihnen der Pfandschein verloren geht. Wir setzen im System einen Sperrvermerk, sodass kein Unbefugter Ihr Pfand einlösen kann. Sie können dann Ihr Pfand gegen Vorlage Ihres Ausweises am Ende der Laufzeit einlösen.
Bitte beachten Sie auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die für jeden mit uns abgeschlossenen Pfandvertrag gelten.
Weitere Informationen können Sie zudem der Pfandleihverordnung entnehmen, die in unseren Geschäftsräumen gut sichtbar aushängt und auch im Internet einsehbar ist.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Wir taxieren den Wertgegenstand in Ihrer Anwesenheit und zahlen Ihnen den Pfandkredit direkt aus.
Es erfolgt niemals eine Auskunftserteilung an die Schufa oder Banken. Wir behandeln Ihre Daten vertraulich (Datenschutzerklärung) und geben diese auch nicht an etwaige Filialen weiter.
Diskretion ist unser oberstes Gebot.
Als reiner Pfandkreditbetrieb sind wir fokussiert auf die Beleihung hochwertiger Pfandgegenstände.
Technische Geräte oder Instrumente beleihen wir daher leider nicht.
Der nächste Versteigerungstermin in Zusammenarbeit mit dem Auktionshaus VS ist der 15. März 2025.
Weitere Informationen zu unseren Versteigerungen erhalten Sie hier.